REGELN FÜR DAS INTERNE VERFAHREN DES REST- UND UNTERHALTUNGSHAFENS DREVERNA IN DER WASSERZONE

VERWENDETE DEFINITIONEN

Für die Zwecke dieser Regeln, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

Betreiber – UAB Beno laivynas Kode der juristischen Person 304717970. Adresse: Pamario str. 12, Dorf Drevernos, LT-96240 Bezirk Klaipėda. Telefonnummer +37060480108. E-Mail-Adresse: info@dreverna.lt

Dreverna Erholungs- und Unterhaltungshafen Erholungsgebiet – Das vom Betreiber verwaltete Gebiet des Erholungs- und Erholungskomplexes, der Innenpool- und Saunabereich, der Außenpoolbereich, die Wasserrutschen, das Poolcafé, die Ferienhäuser und -zimmer, die Strandcafé und die Sportplätze.

Dreverna Recreation and Waterway Water Area – Betreiberbetriebener Erholungs- und Unterhaltungskomplexbereich, Innenpool- und Badebereich, Außenpoolbereich, Wasserrutschen, Poolcafé

Kindervergnügungsbereich – ein separater Teil des Hallenbadbereichs mit einer speziellen Wasserrutsche,

ein Hallenbad und Springbrunnen sowie ein separater Wasserrutschenbereich im Freien.

Besucher – jede Person im Erholungskomplex. Als Besucher gilt jede Person, die von kommt

Der Betreiber hat ein Ticket gekauft, eine Genehmigung erhalten oder den Rest auf andere vom Betreiber angegebene Weise betreten

Komplex.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Bedienung der Besucher der Wasserzone des Erholungskomplexes, die Erbringung von Dienstleistungen, die obligatorischen Sicherheits-, Hygiene- und anderen Anforderungen für die Besucher, die Rechte und Pflichten des Betreibers und der Besucher sowie die Grenzen fest ihrer Haftung. Die internen Regeln sollen die Sicherheit jedes Besuchers, eine angenehme Erholung und gute Laune gewährleisten und unangenehme Missverständnisse vermeiden.
  2. Diese Regeln gelten für alle Besucher des Wasserbereichs und jeder Besucher muss die in diesen Regeln festgelegten Anforderungen erfüllen.
  3. Die Öffnungszeiten des Erholungskomplexes während der Sommersaison sind von 10:00 bis 20:00 Uhr. In der Nebensaison von 15:00 bis 20:00 Uhr. Die Campingplatzverwaltung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Vergnügungsbereichs zu ändern, die auf der Seite des sozialen Netzwerks von Dreverna Port und anderen den Gästen zur Verfügung stehenden Kanälen zur Verbreitung von Informationen bekannt gegeben werden.
  4. Der Besucher erwirbt das Recht, die in der Wasserzone angebotenen Dienstleistungen zu nutzen, nachdem er ein Ticket gekauft, eine Genehmigung erhalten oder den Erholungskomplex und die Wasserzone auf andere vom Betreiber festgelegte Weise legal betreten hat. Die Bedingungen für den Kauf von Tickets werden durch diese Regeln bestimmt.
  5. Vor dem Kauf eines Tickets, der Abholung eines Armbands und der Nutzung der in der Wasserzone angebotenen Dienstleistungen muss jeder Besucher diese Regeln sorgfältig lesen und diejenigen, die mit ihnen kommen, damit vertraut machen.
  6. Jeder Besucher, der ein Ticket gekauft und ein Armband abgeholt und / oder die Wasserzone anderweitig betreten hat, bestätigt, dass er / sie mit diesen Regeln vertraut ist und sie seinen Begleitern bekannt gemacht hat, und verpflichtet sich, diese bedingungslos einzuhalten Regeln und sorgen für deren Einhaltung Begleitpersonen.
  7. Der Besucher, der das Ticket gekauft / das Armband abgeholt hat, haftet für die Folgen, die daraus entstehen, dass der Besucher und / oder die ihn begleitenden Minderjährigen diese Regeln nicht gelesen oder eingehalten haben.
  8. Personen jeden Alters haben das Recht, die in der Wasserzone angebotenen Dienstleistungen zu nutzen, mit Ausnahme der in diesen Regeln vorgesehenen Ausnahmen.
  9. Der Betreiber hat das Recht, Personen, deren Verhalten unsicher oder unangemessen ist, andere Besucher gefährden oder die Sicherheit des Eigentums des Betreibers gefährden kann, den Freizeitkomplex nicht einzuhalten und / oder aus dem Erholungskomplex und / oder der Wasserzone zu entfernen Konzept, widerspricht den guten Sitten und anderen in der Gesellschaft akzeptierten Verhaltensnormen, der öffentlichen Ordnung. Der Betreiber hat das Recht, Besucher aus dem Erholungskomplex und (oder) der Wasserzone zu entfernen, die die auf dem Gelände des Komplexes angebrachten Warnschilder missachten, die in den Schildern angegebenen Anforderungen missachten, die Anweisungen des Personals nicht befolgen oder auf andere Weise gegen die Regeln des Erholungskomplexes verstoßen. In den angegebenen Fällen wird nach dem Entfernen der Besucher aus dem Erholungskomplex und/oder der Wasserzone das Geld für die Tickets den Besuchern nicht erstattet oder anderweitig erstattet.
  10. Betrunkene Personen sowie Personen, deren Gesundheitszustand eine Gefahr für andere Besucher darstellen könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, Personen, die an ansteckenden Hautkrankheiten leiden, Bindehautentzündung, Personen mit offenen Wunden, dürfen nicht eingelassen werden der Wasserzone und Personen mit anderen Beschwerden, die die Gesundheit und Sicherheit von sich selbst oder anderen Besuchern gefährden könnten.
  11. Personen mit Behinderungen, die daher die Hilfe und Pflege einer anderen Person benötigen, dürfen den Erholungskomplex und die Wasserzone nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen.
  12. Besucher müssen ihren eigenen Gesundheitszustand, den Zugang zu Wasserbereichsdiensten und Unterhaltung und die damit verbundenen Risiken für ihre Gesundheit beurteilen und diese Dienste und Unterhaltung ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung nutzen. In jedem Fall sind der Betreiber und seine Mitarbeiter nicht verantwortlich für Gesundheitsstörungen, Verletzungen, Verletzungen und Unfälle des Besuchers, die durch den Besuch des Besuchers im Erholungskomplex und in der Wasserzone verursacht werden.
  13. Die Öffnungszeiten des Erholungskomplexes sind in den Anzeigen in den Räumlichkeiten des Komplexes angegeben und werden auf der Website des Betreibers dreverna.lt veröffentlicht.
  14. Der Betreiber hat das Recht, die Arbeitszeiten des Erholungskomplexes oder einzelner darin erbrachter Dienstleistungen einseitig zu ändern und (oder) alle oder bestimmte Dienstleistungen nicht zu erbringen, die Preise der erbrachten Dienstleistungen jederzeit zu ändern.
  15. Für die Sicherheit der Besucher Das Territorium und die Räumlichkeiten des Erholungskomplexes, einschließlich des Wasserbereichs, werden von Videokameras überwacht.
  16. Haustiere von Besuchern (Haustiere) sind in der Wasserzone nicht erlaubt.
  17. Auf Aufforderung des Personals des Betreibers müssen die Besucher den Erholungskomplex und / oder die Wasserzone unverzüglich verlassen (z. B. im Falle einer Bedrohung der Sicherheit der Besucher, im Falle einer Evakuierung usw.); und muss andere rechtmäßige Anweisungen des Personals des Betreibers befolgen.
  18. Besucher, die den Erholungskomplex, das Eigentum des Betreibers, das Eigentum des Besuchers und / oder die Gesundheit darin beschädigt haben, haften gemäß dem durch die Gesetze der Republik Litauen festgelegten Verfahren.
  19. Der Betreiber haftet für Sach- und / oder Sachschäden, die im Besuchererholungskomplex aufgrund eines Verschuldens des Betreibers gemäß dem in den Gesetzen der Republik Litauen vorgesehenen Verfahren entstehen.
  20. Ein Besucher, der in der Erholungsanlage einen Sach- und/oder Sachschaden erlitten hat, muss unverzüglich, d. j. am Tag des Eintritts (Eintretens) des Schadens, hat dies dem Personal des Betreibers unter Angabe von Ort, Zeit und Umständen des Ereignisses anzuzeigen. Der Betreiber hat das Recht, spätere Beschwerden und / oder Ansprüche von Besuchern nicht anzunehmen oder zu prüfen.
  21. Der Besucher wird darüber informiert, dass der Erholungskomplex als öffentlicher Ort betrachtet wird, an dem der Betreiber zu Marketingzwecken das Recht hat, das Territorium des Erholungskomplexes einschließlich der Besucher zu diesem Zeitpunkt zu fotografieren. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Besucher, der den Erholungskomplex besucht, zugestimmt hat, im Erholungskomplex fotografiert zu werden, und stimmt zu, dass diese Fotos für Marketingzwecke des Betreibers verwendet werden, es sei denn, dies würde die Ehre und Würde der Person beeinträchtigen.
  22. Der Betreiber haftet in keinem Fall für Sach- und / oder Sachschäden, die im Besuchererholungskomplex infolge der Nichteinhaltung der in diesen Regeln vorgesehenen Anforderungen und / oder Empfehlungen entstehen.
  23. Die Besucher werden darüber informiert, dass gemäß den Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die öffentliche Gesundheit für Schwimmbäder Biozidprodukte (Chlor-, Bromverbindungen und andere), die für diesen Zweck gemäß dem durch Rechtsakte festgelegten Verfahren zugelassen sind, zur Desinfektion von Schwimmbädern verwendet werden dürfen Beckenwasser, das Gewebe, natürliche und künstliche Fasern und andere Materialien angreifen kann, und der Betreiber ist nicht verantwortlich für solche Auswirkungen des desinfizierten Beckenwassers auf die Kleidung, Hausschuhe, Handtücher usw. der Besucher, die im Wasserbereich verwendet werden. Für Besucherartikel.

III. VERFAHREN FÜR DEN ZUGANG VON MINDERJÄHRIGEN ZUM WASSERBEREICH.

  1. Minderjährige unter 13 Jahren dürfen den Wasserbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen, der für die Sicherheit von Minderjährigen und die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich ist. Ein Erwachsener kann bis zu 15 minderjährige Kinder unter 13 Jahren in der Wasserzone begleiten.
  2. Es ist strengstens verboten, ein minderjähriges Kind unter 13 Jahren unbeaufsichtigt in der Wasserzone zu lassen. Für Minderjährige unter 13 Die Nutzung von Saunen ohne elterliche (Erwachsene) Aufsicht ist strengstens untersagt.
  3. Minderjährige ab 13 Jahren bis 16 Jahre dürfen die Water Area ohne unmittelbare Aufsicht eines Erwachsenen nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) besuchen
  4. Minderjährige Besucher dürfen den Kinderfreizeitbereich nur betreten, nachdem die minderjährigen Besucher und ihre Eltern (Erziehungsberechtigte, die andere Erwachsene begleiten) die Hausordnung im Wasserbereich gelesen und ihre Einweisung in die Bedingungen bestätigt haben (Einverständnis der Eltern (Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen). Formular) ). Minderjährige dürfen den Kinderfreizeitbereich nicht betreten, wenn sie mit den internen Regeln nicht einverstanden sind und die vorgeschriebene Einverständniserklärung nicht unterschreiben. Die Erlaubnis zur Nutzung des Kindervergnügungsbereichs wird durch die Ausgabe spezieller Armbänder bestätigt.
  5. Minderjährige, ihre Begleitpersonen und (oder) ihre Eltern (Erziehungsberechtigte) haften für Schäden, die Minderjährige am Eigentum des Betreibers verursachen, gemäß dem durch die Gesetze der Republik Litauen festgelegten Verfahren.
  6. Kinder unter 3 Jahren (oder ältere Kinder, falls erforderlich) müssen in der Wasserzone spezielle Windeln tragen.

IV-TICKETS

  1. Die in der Wasserzone erbrachten Dienstleistungen, die Preise der erbrachten Dienstleistungen, Ticketpreise, gültige Rabatte, Ticketkaufstellen (Methoden), Bußgeldbeträge und andere damit zusammenhängende Informationen werden an den Kassen des Erholungskomplexes und auf der veröffentlicht Website des Betreibers dreverna.lt.
  2. Bei Zweifeln über das Alter des Besuchers muss der Besucher auf Verlangen des Personals des Betreibers seinen Ausweis vorlegen.
  3. Der Besucher darf nur sein Armband benutzen, es ist nicht erlaubt sein Armband auf eine andere Person zu übertragen.
  4. 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Wasserzone werden keine Tickets mehr verkauft und Besucher dürfen die Wasserzone nicht mehr betreten.
  5. Tickets können aufgrund technischer Barrieren oder wenn alle Schließfächer belegt sind, vorübergehend nicht verfügbar sein.
  6. Das für das Ticket (Abonnement) bezahlte Geld wird einer Person, die ein Ticket (Abonnement) gekauft und sich nicht für die Nutzung dieser Dienste entschieden hat, nicht zurückerstattet oder umgetauscht.
  7. Einer Person, die ihr Konto verloren hat, kann auf deren Verlangen ein Duplikat eines Kontos ausgestellt werden.
  8. Bei systematischen und groben Verstößen gegen diese Regeln hat der Betreiber das Recht, die Gültigkeit des Abonnements ohne Rückerstattung des Preises zu kündigen.
  9. Personen, die eine ermäßigte Fahrkarte kaufen möchten, müssen im Voraus (d. h. vor der Bezahlung der gekauften Dienstleistungen) ein Dokument vorlegen, das das Recht auf die Ermäßigung bestätigt.
  10. Das Geld wird dem Besucher nicht für einen kürzeren Zeitraum als in der Wasserzone gezahlt zurückerstattet oder anderweitig erstattet.
  11. Besucher der Wasserzone sind nur mit Armbändern erlaubt (außer für Kinder unter 3 Jahren)
  12. Eine an der Kasse und Rezeption des Erholungskomplexes gekaufte Eintrittskarte für die Wasserzone ist nur am Tag des Eintrittskartenkaufs gültig. Erscheint der Besucher nicht, kommt er zu spät in die Wasserzone oder aus anderen Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, ohne die Wasserzone zu betreten, werden die Tickets nicht erstattet.
  13. Besucher, die die tatsächlich in der Wasserzone erhaltenen Dienstleistungen und Waren nicht bezahlt haben, sowie Besucher, die dem Erholungskomplex oder dem Betreiber einen anderen Schaden zugefügt haben, haften gemäß den Gesetzen der Republik Litauen . Für Schäden, die Minderjährige verursachen, sind deren Eltern (Erziehungsberechtigte) oder andere volljährige Begleitpersonen verantwortlich.

WASSERFLÄCHENVERFAHREN

  1. In der gesamten Wasserzone müssen Besucher spezielle Schuhe (Hausschuhe) tragen, die an nasse Umgebungen und rutschige Oberflächen angepasst sind, und Badeanzüge tragen;
  2. Besucher des Saunabereichs müssen ein großes Handtuch oder einen Bademantel haben. Handtücher auf Dreverna Camping und in den Pools sind strengstens verboten.
  3. ​​​​Beim Betreten und Verlassen der Wasserzone, Kletterbecken, Whirlpools, Saunabesuche müssen Besucher

mit seife duschen.

  1. Die Nutzung von Stühlen und Liegen im Erholungsbereich des Wasserbereichs ist erst danach obligatorisch

Handtuch.

  1. Besucher dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen rauchen, die mit einem speziellen Schild gekennzeichnet sind.
  2. Besucher dürfen sich nur in speziell ausgestatteten Umkleidekabinen umziehen. Kleidung, Outdoor-Schuhe und Handys mit definierter Ruheumgebung müssen in den Schließfächern verschlossen bleiben. Besucher müssen sorgfältig prüfen, ob die Schließfächer sicher verschlossen sind, und sich bei Zweifeln an den Schließfächern an das Personal wenden.
  3. Der Betreiber haftet nicht für persönliche Gegenstände der Besucher, die in den Umkleidekabinen und unverschlossenen Aufbewahrungsschränken zurückgelassen werden, sowie für Mietgegenstände (Handtücher usw.) und persönliche Gegenstände, die in den Gemeinschaftsbereichen von zurückgelassen, verloren oder anderweitig verloren gehen die Wasserzone. Bei Verlust von persönlichen Gegenständen muss sich der Besucher unverzüglich mit dem Personal des Betreibers in Verbindung setzen.
  4. Besuchern wird geraten, keine teuren oder wertvollen Gegenstände (Schmuck, Uhren, Mobiltelefone usw.) in den Erholungskomplex zu bringen, die durch Feuchtigkeit beschädigt werden oder verloren gehen könnten. Besuchern wird geraten, in der Wasserzone keinen Schmuck zu tragen. Besucher übernehmen das gesamte Risiko der Beschädigung oder des Verlustes solcher Wertsachen.
  5. Alkoholische Getränke für Besucher unter 20 Jahren und Tabakwaren unter 18 Jahren werden in Cafés, Restaurants und Bars der Wasserzone und des Erholungskomplexes nicht verkauft. Bei Verdacht auf das Alter des Besuchers hat der Mitarbeiter des Betreibers das Recht, vom Besucher die Vorlage eines Ausweises zu verlangen.
  6. Der Raum der Saunen ist zum Entspannen und Ausruhen bestimmt, daher ist es notwendig, Stille zu wahren und die Ruhe anderer Besucher zu respektieren.
  7. In Trockensaunen Besucher müssen Handtücher haben (bei Bedarf können sie im Poolcafé gemietet werden), die in der Sauna unter dem ganzen Körper platziert werden müssen, und Schuhe am Eingang zur Sauna lassen.
  8. Im Wasserbereich ist Besuchern strengstens untersagt:
  • ungeeignete Kleidung (z. B. Unterwäsche) tragen oder gar nicht tragen; mit Mänteln, Jacken usw. in den Wasserbereich gehen;
  • Schreien, Pfeifen, Irreführen des Personals des Betreibers ohne Hilferuf usw .;
  • Laufen, Schieben, Springen in Becken von den Rändern, Tauchen in Becken außerhalb ausgewiesener Bereiche, Klettern und Aussteigen aus Becken und Whirlpools in nicht ausgewiesenen Bereichen, Klettern auf Attraktionen, Handläufen, Kulissen, Schlittschuhlaufen auf Treppengeländern, Klettern auf Stahlkonstruktionen, etc. ., andere Besucher durch ihr Verhalten zu stören;
  • auf den Boden und ins Wasser spucken, außerhalb der Toiletten urinieren und ausscheiden;
  • Film und Foto;
  • Speisen und Getränke mitbringen, in nicht speziell ausgewiesenen Bereichen der Wasserzone essen und trinken, Glas, zerbrechliche und scharfe Gegenstände in die Wasserzone bringen;
  • in irgendeiner Weise das Inventar oder anderes Eigentum des Betreibers in der Wasserzone beschädigen;
  • im Wasser Schuhe tragen, mit Ausnahme von Spezialschuhen;
  • Bringen Sie Ihre eigene Unterhaltungsausrüstung (Bälle, Spielzeug usw.)
  • Tiere gebären.
  1. Es ist verboten, Ihre Aufgüsse, Extrakte, Öle, Kosmetika usw. in die Saunen mitzubringen und zu verwenden, Wasser auf die Steine ​​zu gießen, die Geräte in den Saunaräumen zu berühren und zu regulieren, Speisen und Getränke mitzubringen;
  2. Die Benutzung von Saunen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist strengstens untersagt.
  3. Besucher müssen die Wasserzone mindestens 15 Minuten im Voraus verlassen. bis zur Beendigung des Betriebs der Wasserfläche oder unverzüglich nach Anweisung des Personals.